Nicht auslassen: die augenärztliche Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Die augenärztliche Untersuchung im Kindesalter kann Eltern gar nicht genug ans Herz gelegt werden. Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind zwei augenärztliche Untersuchungen vorgesehen: Die erste sollte im 10. bis 14. Lebensmonat durchgeführt werden und kann auch durch den Kinderarzt erfolgen. Die zweite Untersuchung muss zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat von einem Facharzt bzw. einer Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie durchgeführt werden.
Die Bereitschaft der Eltern ist zwar grundsätzlich groß, dennoch kommt es vor, dass die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung ausgelassen wird. Man ist nicht dazugekommen, hat darauf vergessen oder hat gar nicht bemerkt, dass das Kind schlecht sieht …
Bitte glauben Sie nicht, dass die Kinder Ihnen mitteilen werden, dass sie schlecht sehen: Für schlecht sehende Kinder ist dies der Normalzustand und deshalb für sie nicht beunruhigend.
Das Auslassen der augenärztlichen Mutter-Kind-Pass-Untersuchung kann äußerst ernste Folgen für die Entwicklung des Sehvermögens haben. Es kann passieren, dass ein Auge dem anderen Auge gegenüber benachteiligt ist. Sei es, weil es fehlsichtig ist oder weil es zeitweise oder ständig schielt. Dabei kann das Schielen mitunter für die Eltern gar nicht erkennbar sein. Aufgrund dieser Benachteiligung lernt dann das eine Auge nicht sehen, es wird schwachsichtig: Dieses Auge erreicht auch mit bester Brillenkorrektur nicht die übliche Sehschärfe oder ist praktisch blind.
Wird diese Gefahr nicht rechtzeitig durch den Augenarzt erkannt und werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, so bedeutet dies für das ganze zukünftige Leben des Kindes, dass es nur ein gutes Auge hat! Denn die Entwicklung des Sehvermögens der Augen ist mit dem sechsten Lebensjahr praktisch abgeschlossen. Wenn diese Kinder im Erwachsenenalter am einzig sehenden Auge erkranken oder sich dieses verletztet, bedeutet dies dann die völlige Erblindung.
Um dies zu verhindern, werden die Kinder bei der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung im 22. bis 26. Lebensmonat für die Untersuchung vom Augenarzt eingetropft. So können etwaige Fehlsichtigkeiten genau gemessen und auch der Augenhintergrund beurteilt werden. Wird eine stärkere Fehlsichtigkeit oder Schielen festgestellt, kann dies rechtzeitig behandelt werden. Zu diesem Zeitpunkt kann ein Dauerschaden leicht verhindert werden, der später gar nicht mehr therapiert werden kann.
Bei 90 Prozent aller Kinder ist der Augenbefund unauffällig. Auch in diesen Fällen sind weitere jährliche Kontrollen beim Augenarzt notwendig, da so Probleme rechtzeitig erkannt werden und Kopfschmerzen oder ein Nachlassen der schulischen Leistungen verhindert werden können.